Prinzip der „Freiwilligkeit“

Alle sozial-pädagogischen Angebote sind freiwillig.

 

Prinzip der „Verlässlichkeit“

Hat sich eine Schülerin/ein Schüler oder eine Klasse für ein Angebot entschieden, ist es für beide Seiten  für den vereinbarten Zeitraum verpflichtend.

 

Prinzip der „Vertraulichkeit“

Inhalte von Beratungsgesprächen werden vertraulich behandelt. Ausnahmen gibt es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen.